pfeil_nav_1

Aufgaben
Der Schützenmeister leitet die Bundesübungen (Obligatorisches Programm und Feldschiessen) und auch den restlichen Schiessbetrieb.

Ohne die Anwesenheit eines Schützenmeisters ist kein Schiessbetrieb  gestattet.

Ausbildung
Der Schützenmeisteranwärter wird an einem zwei Tage dauernden Kurs auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet und bezüglich den massgebenden Vorschriften ausgebildet.

Ausgebildete Schützenmeister sind verpflichtet, alle sechs Jahre einen eintägigen Schützen-
meister-Wiederholungskurs zu besuchen.

Voraussetzungen
Zum Schützenmeisterkurs zugelassen wird gemäss Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (SaD, Schiessverordnung des VBS) wer:

  • Mitglied eines anerkannten Schiessvereins ist;
  • im betreffenden Jahr das 20. Altersjahr vollendete oder die Rekrutenschule bestanden hat;
  • keinen Bezugseinschränkungen für Leihwaffen unterliegt.

Unter bestimmten Umständen können auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungs-
bewilligung zum Schützenmeisterkurs zugelassen werden.

Schützenmeister

Allgemeines
Der Schützenmeister ist ein erfahrener Schütze, der sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet:

  • Er verfügt über ein hohes Mass an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein.
     
  • Er ist bereit, seine Erfahrung und sein Wissen zur Förderung unerfahrener und schwacher Schützen einzusetzen.
     
  • E ist bereit, sich in seiner Freizeit für das Schiesswesen zu engagieren und die erforderlichen Ausbildungen und Kurse zu absolvieren.
Schützenmeister Plakette
leiste980_weiss
Banner Pistolenschützen Lyss